Unterliegt der Dolmetscher einer Telefonkonferenz der Verschwiegenheit?

Ja, alle Dolmetscher sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern Sie unseren Dolmetschern zur Vorbereitung einer Telefonkonferenz oder zur besseren Nachvollziehbarkeit der besprochenen Inhalte Dokumente zur Verfügung gestellt haben, so werden diese unmittelbar nach Beendigung der Telefonkonferenz dauerhaft gelöscht.

Sofern Sie bei zukünftigen inhaltsgleichen Telefonkonferenzen erneut einen Dolmetscher buchen, müssten Sie die benötigten Dokumente daher erneut zur Verfügung stellen. Von diesem Prozedere kann aus Datenschutzgründen nicht abgewichen werden.

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